Das Deutsche Tanz-Sportabzeichen

DTSA-Nadeln. Foto: TCBS / Rolf Fraedrich

Die Prüfungsbedingungen für das "Deutsche Tanz-Sportabzeichen" (DTSA):

in Bronze

Jedes teilnehmende Paar muss drei Tänze mit je vier Figuren einem Prüfer des LTV vortanzen. Bei einem Wiener Walzer muss wenigstens eine Figur getanzt werden.



in Silber

Voraussetzung ist das Tanz-Sportabzeichen in Bronze.

Jedes teilnehmende Paar muss vier Tänze mit je sechs Figuren einem Prüfer des LTV vortanzen. Bei einem Wiener Walzer muss wenigstens eine Figur getanzt werden.



in Gold

Voraussetzung ist das Tanz-Sportabzeichen in Silber.

Jedes teilnehmende Paar muss fünf Tänze mit je acht Figuren einem Prüfer des LTV vortanzen. Bei einem Wiener Walzer müssen wenigstens zwei Figuren getanzt werden.



in Gold mit Kranz

Voraussetzung ist das Tanz-Sportabzeichen in Gold, das zwei mal wiederholt werden muss.

Jedes teilnehmende Paar muss fünf Tänze mit je acht Figuren einem Prüfer des LTV vortanzen. Bei einem Wiener Walzer müssen wenigstens zwei Figuren getanzt werden.



in Gold mit Kranz und Zahl

Voraussetzung ist das Tanz-Sportabzeichen in Gold mit Kranz.



zu den Kosten

Es entstehen jedem Paar Kosten für die Prüfungsabnahme. Ferner entstehen unserem Verein Zusatzkosten für den Prüfer. Die Kosten übernimmt in aller Regel der TCBS.



Tanzikone

 DTSA Pokale 2005, 2007 & 2009. Foto: TCBS / Rolf Fraedrich  DTSA Pokal 2012. Foto: TCBS / Rolf Fraedrich DTSA Pokal 2014. Foto: TCBS / Rolf Fraedrich

unsere
DTSA Pokale

Vom LTV Bremen bekamen wir als Anerkennung für die meisten DTSA-Abnahmen im Verhältnis zur Mitgliederzahl in den Jahren 2005, 2007, 2009, 2012 & 2014 jeweils den Pokal überreicht.



unser Vereinsstand

Der derzeitige Leistungsstand des TCBS: Gemessen an unserem aktiven Mitgliederbestand haben 90 % ein DTSA in Bronze oder höher inne.



Download der

DTSA-Broschüre  
DTSA-Verleihungsbedingungen  


Sportabzeichen
des DOSB

Das DTSA wird zum beim Sportabzeichen für die "Disziplingruppe Koordination" anerkannt. Bedingung, es muss beides im gleichen Kalenderjahr abgelegt werden.